Überprüfungen gem. § 82b GewO
Die Gewerbeordnungsnovelle 1992, BGBl. 29/1993, brachte hinsichtlich der wiederkehrenden Prüfung einige Änderungen Folgender Leistungsumfang wird durch uns angeboten:
- Bescheide ausheben
- Bescheideinhaltungsprüfung
- Prüfung auf Einhaltung sonst. gewerberechtlicher Bestimmungen
- Prüfung nach der Störfallverordnung
- Prüfung von Arbeitnehmerschutzvorschriften